Zum Erreichen der Klimaziele muss bis 2050 der Energiebedarf nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Hauptsäulen sind Solar- und Windenergienutzung. Wie in unserem Beitrag zur Photovoltaikoffensive erwähnt, ist Südbayern ein besonders guter Standort für Photovoltaik (PV). Windkraftnutzung hat aber gegenüber Photovoltaik zwei herausragende vorteilhafte Eigenschaften und stellt daher eine wichtige Ergänzung zur Nutzung der Solarenergie dar:
- Pro erzeugter Megawattstunde benötigen Windkraftanlagen – bei gleichem Flächenertrag – nur etwa 3 % der Fläche von PV-Anlagen (1).
- Der Ertrag ist am höchsten im Winter, wenn der Bedarf am höchsten und der Ertrag von PV-Anlagen am geringsten ist.
Bislang ist der Ausbau der Windkraft im Süden Deutschlands sehr bescheiden geblieben. Dies hängt natürlich auch damit zusammen, dass die „Windhöffigkeit“ im Norden deutlich besser ist, vor allem off-shore. Der verbreitete Widerstand gegen den Ausbau von Nord-Süd-Stromtrassen zeigt aber, dass der auch aus Gründen der Versorgungssicherheit generell wünschenswerte Ausbau der dezentralen Stromversorgung wichtig ist.
Die neue Generation von Windkraftanlagen ist nicht nur leiser sondern auch wesentlich effizienter geworden, weshalb auch in Schwachwindgebieten, wie sie in Südbayern vorherrschen, Windkraft rentabel ist und einen wesentlichen Beitrag zur Verminderung der CO2-Emissionen leisten kann.
Durch die 2014 ausschließlich in Bayern eingeführte 10 H-Abstandsregel (d.h., der Abstand zu geschützten Wohngebieten muss mindestens das Zehnfache der Höhe der Windenergieanlage betragen) wird der Ausbau der Windenergie erschwert. Gemeinden können allerdings durch Darstellung im Flächennutzungsplan und Aufstellung eines Bebauungsplans Baurecht für Gebiete schaffen, die kleinere Abstände als 10H einhalten. Es gelten dann die allgemeinen Abstandsforderungen, die sich aus dem Immissionsschutzrecht sowie der Bayerischen Bauordnung ergeben. Das Rücksichtnahmegebot wird durch einen Abstand von 3H regelmäßig erfüllt (1).
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landschaftsentwicklung und Energie hat 2020 die Bayrische Windoffensive „Aufwind“ ausgerufen, um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Ausgewählten Kommunen werden zur Unterstützung Experten, sogenannte „Windkümmerer“, zur Seite gestellt (2), die auch Konflikte mit Windkraftgegnern moderieren sollen, wie sie leider regelmäßig stattfinden.
Jedes beantragte Windkraftprojekt wird Gegenstand einer immissionschutzrechtlichen Genehmigung mit einem umfangreichen Katalog von Prüfgegenständen.
Wichtige Fakten zur Windenergienutzung:
- CO2-Einsparung: Eine Windkraftanlage benötigt nur etwa 0,3 ha Platz. Damit kann sie ca. 1000-mal so viel CO2-Freisetzung verhindern wie Wald auf der gleichen Fläche speichern kann (1, 3).
- Energieeffizienz: Windkraftanlagen amortisieren sich energetisch in weit weniger als 12 Monaten. Eine 3,5 MW-Anlage kann rund 2000 Haushalte mit Strom versorgen (1).
- Infraschall: Der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall ist schon in 150 Meter Entfernung nicht mehr wahrnehmbar (4, 5).
- Schall: Der Geräuschpegel von neuen Windkraftanlagen ist bereits in einem Abstand von wenigen hundert Metern nicht mehr von natürlichen Hintergrundgeräuschen wie Wind und Blätterrauschen zu unterscheiden (6).
- Gefährdung von Vögeln: Jährlich kommen zwar rund 100.000 Vögel durch Windräder ums Leben, aber 1-1,2 Millionen werden abgeschossen und etwa 18 Millionen der 70-100 Millionen Vögel in Deutschland sterben jährlich an Glasscheiben von Fenstern (7).
- Immissionsschutz: Jedes beantragte Windkraftprojekt wird Gegenstand einer immissionschutzrechtlichen Genehmigung mit einem umfangreichen Katalog von
Prüfgegenständen (1, 8). - Artenschutz: In Bayern findet eine spezielle artenschutzrechliche Prüfung basierend auf §44 Bundesnaturschutzgesetz statt. Die Nutzung der Windenergie trägt langfristig zum Erhalt stabiler Ökosysteme und damit zum Artenschutz bei (1, 8).
- Pachtertrag: Windkraftanlagen erzielen ein Mehrfaches an Pachterträgen verglichen mit Land- oder Waldwirtschaft und sind daher für Grundeigner finanziell attraktiv (9).
Zuletzt sind in der Region mehrere Windkraftprojekte angestoßen worden. Die ARGE Windenergie, bestehend aus den Gemeinden Aying, Sauerlach und Otterfing (Brunnthal ist aktuell ausgestiegen) sowie den Landkreisen München und Miesbach plant die Errichtung von 4 Windkraftanlagen nahe der A8 im Hofoldinger Forst (10).
Im Landkreis Ebersberg gibt es am 16. Mai 2021 einen Bürgerentscheid über ein Windkraftprojekt im Ebersberger Forst, das u.a. vom BUND befürwortet wird (11).
Unsere Nachbargemeinde Neuried plant zusammen mit der Gemeinde Pullach ein Windkraftprojekt mit bis zu fünf Windrädern im Forstenrieder Park. In unserer Nachbargemeinde Krailling ist aktuell ein Projekt mit sechs Windrädern nahe der A 96 im Gespräch.
In Planegg wäre gemäß unserer Vermessung eine Windkraftanlage mit einem Mindestabstand von 1 km zu Wohnbebauung in Planegg, Neuried und Krailling prinzipiell machbar.
Sicher ist, dass die Diskussion über die Bedeutung der Windkraft für die Energiewende in der Region angesichts der anvisierten Projekte in nächster Zeit intensiv geführt werden wird. Wir GRÜNEN hoffen, dass die Menschen sich von den guten Argumenten für die Windenergienutzung überzeugen lassen.
In den letzten Jahren hat der Ausbau der Windkraftnutzung auch im südlichen Bayern Konturen angenommen.
Quellen:
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