Ergänzungsantrag zum Antrag der SPD „Förderung alternativer Mobilität“ vom 29.06.2020.
Die Liste mit den förderungsfähigen Fahrzeuggattungen soll erweitert werden um: Elektrische Leichtkraftfahrzeuge der EG Fahrzeugklassen L6e und L7e
Begründung:
Leichtkraftfahrzeuge mit Elektroantrieb leisten einen wesentlichen Teil zur umweltfreundlichen, ressourcenschonenden Mobilität, insbesondere im urbanen und suburbanen Umfeld. Sie benötigen wenig Verkehrsfläche, sind leicht und benötigen daher vergleichsweise wenig Antriebsenergie, sind aber durch die Option einer geschlossenen Karosserie im Gegensatz zu Zweirädern wetterfest und eignen sich daher noch besser als PKW-Ersatz. Trotz ihres PKW artigen Einsatzbereichs sind sie nicht durch die Elektroauto-Prämie des Bundes förderfähig und bedürfen daher einer gesonderten Förderung auf kommunaler Ebene.
Hier können Sie den eingereichten Ergänzungsantrag zum Antrag der SPD “Förderung alternativer Mobilität” als PDF herunterladen.



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