Hier die aktuelle Berichterstattung: “Ja zu befristeter Recyclinganlage signalisiert” des Münchner Merkurs:
Unsere Position dazu:
Zunächst der derzeitige Sachstand: Der UBV Ausschuss hat nicht, wie manchmal vielleicht angenommen, die Genehmigung zum Bau der Recyclinganlage in der Planegger Kiesgrube erteilt. Erteilt wurde die Erlaubnis, die Möglichkeit eines befristeten Betriebes einer Recyclinganlage vom Landratsamt prüfen zu lassen.
Siehe dazu auch die Niederschrift zur UBV Sitzung am 28.4.2022:
https://www.sitzung-planegg.de/bi2/___tmp/tmp/45-181-136670587536/670587536/00125940/40.pdf
Was gibt es also für Optionen?
Option 1: Die Prüfung beim Landratsamt ergibt, dass eine befristete Genehmigung für das Vorhaben nicht möglich ist. Damit wäre keine weitere Entscheidung zu treffen.
Option 2: Die Prüfung beim Landratsamt ergibt, dass eine solche befristete Genehmigung im Rahmen von §35 Baugesetzbuch in Frage kommt. Dann müsste der Gemeinderat befragt werden, ob von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll. Im Vorfeld einer solchen Sitzung müssen aus unserer Sicht auf jeden Fall Experten des Umweltschutzes und der Kieswirtschaft gleichermaßen gehört werden, um eine faktenbasierte Entscheidung herbeiführen zu können, bei der es abzuwägen gilt.
Einerseits sind wir bekanntlich der Meinung, dass der Kiesabbau im Würmtal nicht so weitergehen kann wie bisher, sei es im Forst Kasten oder im Lochhamer Schlag. Es ist im Würmtal schon genug Wald einer trostlosen Kraterlandschaft gewichen, und die mit großer Verzögerung folgende Renaturierung kann uns nicht überzeugen. Wir haben uns in unserem Artikel klar gegen den Kiesabbau im Lochhamer Schlag positioniert, und wir werden einer Verlängerung der Genehmigung über die Verfüllung der angrenzenden Planegger Kiesgrube hinaus nicht zustimmen.
Andererseits haben wir uns mit unserer Petition zur Kieswende im Jahr 2019 und den Berichten über den Vorzeigeunternehmer Walter Feeß aus Baden-Württemberg sowie das Musterland Schweiz dafür stark gemacht, dass die längst anderswo etablierte Technologie des Beton-Recycling endlich auch in Bayern Fuß fasst, ganz im Sinne des nach wie vor beharrlich missachteten Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Einer nachhaltigen Technologie muss Raum gegeben werden, und wir können nicht einfach nach dem St. Florians-Prinzip sagen, Baustoffrecycling solle praktiziert werden, aber bitte nicht bei uns. Wichtig dabei: Der Standort muss klug und verträglich gewählt sein und das Recycling muss mit moderner Technologie mit hohem Output bei niedrigen Emissionen geschehen.
Wir sind der Meinung, dass es langfristig möglich sein muss, einen verkehrsgünstig gelegenen Platz für einen Recycling-Park an der Autobahn zu finden, so wie das bei der vorbildlichen Anlage des Bundesumweltpreisträgers von 2018, Walter Feeß in Kirchheim/Teck, der Fall ist.
In der Zwischenzeit bleibt zu prüfen, ob eine temporäre Lösung genehmigungsrechtlich möglich und aus Sicht von Klima-, Natur- und Immissionsschutz vertretbar ist. Wichtig dabei ist, dass sowohl der Naturschutz direkt vor Ort als auch die Klimaschutzkomponente, also die Rohstoff- und Energiebilanz der gesamten Wertschöpfungskette betrachtet werden. Wenn die einzelnen Ziele sich nicht ergänzen, sondern teilweise im Widerspruch zueinander stehen, muss derjenige Kompromiss gemacht werden, der die einzelnen Ziele zwar nicht vollständig, aber möglichst gut erfüllt.
Zwei benachbarte Flächen im Norden und Süden werden seit langem durch dauerhaft genehmigte Anlagen genutzt, nämlich ein Asphaltmischwerk und eine Kompostierungsanlage (siehe Abbildungen).
Designiertes Feld für die Recyclinganlage mit angrenzendem Asphaltmischwerk.
Tiefer gelegtes Asphaltmischwerk
Kompostierungsanlage
Das Gebiet ist zwar derzeit mit den bereits bestehenden Industrieanlagen und dem damit verbundenen Verkehr im Gesamten kein unberührtes Stück Natur, dient aber vielen Menschen in Planegg als Erholungsgebiet.
Dies muss bei der Standortwahl und der Art der Genehmigung mit einbezogen werden.
Der Gemeinderat hat sich den Fuß in der Tür behalten, was die Dauer der Nutzung der Recyclinganlage sowie die Betriebsbedingungen betrifft.
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