Wählen trotz Corona-Virus: Hygienetipps im Wahllokal oder Briefwahl

Im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen bei der Ausbreitung des Corona-Virus in Bayern möchten wir auf die Möglichkeit der Briefwahl sowie Hygienetipps im Wahllokal hinweisen.

Anträge für die Briefwahl müssen bis spätestens Freitag, den 13. März 2020, bis 15 Uhr der Gemeinde vorliegen. In bestimmten Ausnahmefällen (z.B. im Krankheitsfall) kann der Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden. Wenn Sie den Wahlschein nicht selbst beantragen können, können Sie eine andere Person durch eine schriftliche Vollmacht hierzu ermächtigen.

Die Wahlunterlagen müssen persönlich bzw. durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Die Antragsformulare für den Wahlschein enthalten bereits eine entsprechende Formulierung für eine Vollmacht. Die bevollmächtigte Person darf aber nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten und muss dies der Gemeinde bei der Abholung auch schriftlich versichern.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag genannten Stelle eingehen.

Um das Ansteckungsrisiko im Wahllokal zu verringern, empfiehlt Dr. Peter Walger von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene folgende Verhaltensregeln:

  • Händewaschen nach dem Wahlgang
  • Zwei Meter Abstand zu Personen mit Krankheitssymptomen wie Niesen oder Husten einhalten
  • Eigenen Stift zur Stimmabgabe mitbringen

Den ausführlichen Artikel finden Sie unter:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/faktencheck-die-kommunalwahl-und-das-coronavirus,Rspzbh5
(Stand 10.03.2020).

Für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf ist die größtmögliche Minderung des Risikos einer Infektion besonders wichtig. Nach Informationen des Robert Koch Instituts steigt das Risiko einer schweren Erkrankung ab 50 bis 60 Jahren mit dem Alter an. Unabhängig vom Alter sind Personen mit bestimmten Grunderkrankungen wie z.B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen einem höheren Risiko ausgesetzt. Des Weiteren besteht auch bei Patienten mit einem unterdrückten Immunsystem, z.B. aufgrund von Medikamenten oder einer Erkrankung, ein erhöhtes Risiko.

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html
(Stand 06.03.2020).

Bitte informieren Sie Familienangehörige oder Freunde, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf aufweisen, über die Möglichkeit der Briefwahl bzw. die Hygienetipps im Wahllokal, um ihr Infektionsrisiko zu verringern.

 

 

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