Flächenversiegelung ist generell ein Problem, aber eine Gesellschaft benötigt Gewerbe ebenso wie Wohnraum, weshalb trotz kreativer Lösungen ein gewisser Flächenverbrauch unverzichtbar ist. Dass Grenzen gesetzt werden müssen, ist klar. Im vorliegenden Fall in Steinkirchen werden die bestehenden orthogonalen Grenzen von zwei Grünzügen, die das Gewerbegebiet Steinkirchen einrahmen, weiterhin eingehalten. Versickerungsflächen sind in stark bebauten Gebieten besonders wichtig. Durch die beiden verbleibenden Grünzüge ist auch nach der Bebauung mehr als ausreichend Versickerungsfläche vorhanden.
Darüber hinaus kann durch die ökologische Dachflächennutzung, eine mögliche Fassadenbegrünung und eine Aufwertung der Ausgleichsfläche die Flächenversiegelung kompensiert werden. Die Gestaltung dieser Kompensationsmaßnahmen können wir als Gemeinde nur fordern, wenn die Unternehmen in unserem Einflussgebiet bleiben.
Eine von Ihnen geforderte Prüfung anderer Grundstücke wurde bereits vorgenommen. Andere Möglichkeiten haben sich dadurch nicht ergeben. Unsere Fraktion kann allerdings auch nicht nachvollziehen, inwiefern ein anderes Grundstück Auswirkung auf die ökologischen Folgen des Projekts gehabt hätte. Selbst bei einer grundsätzlichen Ablehnung des Vorhabens innerhalb der Gemeinde Planegg, wären der Ressourcenverbrauch und die CO2-Emissionen in Folge der Bauaktivitäten, nicht vermieden, sondern nur an eine andere Stelle verlagert worden. Ein Umbau des bestehenden Gebäudes kommt für die Unternehmen aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen nicht infrage. Die Ablehnung hätte somit den Wegzug der Unternehmen bedeutet.
Der ökologische Wert der zur Disposition stehenden Fläche ist sehr gering. Es handelt sich um eine Acker-Monokultur. Die Kompensationsmaßnahmen werden hier eine Höherwertigkeit im Sinne der Biodiversität und folglich des Artenschutzes bewirken.
Als Gemeinderäte ist es unsere Aufgabe ökologische, ökonomische und soziale Ziele miteinander zu vereinbaren. Wir müssen eine solide Haushaltslage sicherstellen, um soziale und ökologische Maßnahmen sowie Pflichtaufgaben zu erfüllen. Ausreichende Gewerbesteuereinnahmen sind nicht unanständig, sondern existenziell bedeutsam. Insbesondere der konsequente Klimaschutz stellt uns vor neue, nie dagewesene finanzielle Herausforderungen.
Es ist offensichtlich, dass der Bürgermeister mit der Verwaltung einen sorgfältig abgewogenen Beschlussantrag zu der begrenzten Gewerbeerweiterung aufgestellt hat, und dass alle wichtigen Aspekte berücksichtigt wurden. Eine Mahnung zum Klimaschutz mit Bezug auf das Urteil des BVerfG ist daher überflüssig.
Unter dem Strich bleibt, dass das Projekt nicht nur ökonomisch wichtig, sondern auch ökologisch verträglich ist.
Judith Grimme, 2. Bürgermeisterin, Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Vorstand OV Planegg/Martinsried
Dr. Jürgen Peters, Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Vorstand OV Planegg/Martinsried
Hannah Betz, Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Vorstand OV Planegg/Martinsried
Bastian Stibbe, Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Heike Säring, Vorstand OV Planegg/Martinsried
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