In den letzten Wochen hat es bezüglich der Gewerbeerweiterung in Steinkirchen zum Teil irreführende und falsche Informationen gegeben, die zu Besorgnis und Verunsicherung geführt haben, insbesondere was die Grünflächen und den Erholungswert des Gebietes betrifft . Wir möchten zur Klärung die Fakten dazu kurz zusammenfassend darlegen.

• Es geht um ca. 30 % einer Ackerfläche (blau)
• Etwa 20% des Ackers (dunkelgrün) werden in eine hochwertige ökologische Ausgleichsfläche umgewandelt.
• Die restlichen 50% Acker (hellgrün) sollen gemäß unserem Antrag laut Beschluss des Gemeinderates erworben und in eine zusätzliche ökologisch hochwertige Fläche umgewandelt werden.
• Durch ein Wegenetz soll die gesamte Fläche für Spaziergänger erschlossen werden.

• Die bebaubare Fläche von ca. 1 ha macht 2% des gesamten zusammenhängenden Grünflächengebietes zwischen Steinkirchen, Martinsried und Gräfelfing aus.
• Die Bebauung fügt sich abschließend in den seit 2013 entstandenen Bauriegel ein.
• Der Erholungswert des gesamten Gebietes für Spaziergänger wird durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt. Mit der Zusatzfläche läge sogar ein Gewinn vor.

• Die Funktion des Trenngrüns wird durch die Bebauung nicht beeinträchtigt.
• Mit dieser Zunahme des Flächenverbrauchs von ca. 0,3 % der Siedlungs- und Verkehrsfläche hält die Gemeinde in den letzen Jahren selbst das strenge Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie für 2030 ein.
• Das gesamte Gewerbegebiet Steinkirchen ist damit von allen Seiten klar eingegrenzt.
Bildquelle für Kartenmaterial: OpenStreetMap
Verwandte Artikel
• Aktuelles, Klimaschutz & Energie
Energiewende (1): Mit welchen Energiequellen kann die Gemeinde Planegg klimaneutral werden?
Das Titelbild repräsentiert die beiden grundsätzlich verfügbaren Quellen emissionsfreier, erneuerbarer Energie, die Sonne und die Erde. Der Geysir im Yellowstone Nationalpark verdeutlicht die in der Erde vorhandene Wärme, die durch…
Weiterlesen »
• Aktuelles, Klimaschutz & Energie
Klimaneutralität 2045 als gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Wie können wir die Energiewende in Planegg zum Erfolg führen?
Das auf Grund des Verfassungsgerichtsurteils vom 29. April 2021 novellierte Klimaschutzgesetz verpflichtet Deutschland zum Erreichen der Klimaneutralität bis 2045. Der Beschluss des höchsten Gerichts „verpflichtet den Staat, aktiv vorzubeugen, so…
Weiterlesen »
• Aktuelles
NÄCHSTES “STAMMTISCH-TREFFEN”
Auf dem Planegger Christkindlmarkt Am Samstag, den 2. Dezember 2023 Um 17:00 Uhr Treffpunkt: Vor der Bühne
Weiterlesen »