Ad hoc: Aufweichung der 10H-Regel – Chance für Planegg

Eine wesentlich verstärkte Nutzung von Windenenergie gilt auch in Bayern als notwendig für das Erreichen der Klimaziele. Windkraftanlagen sparen etwa das 70-Fache der Menge an CO2 ein, die eine gleich große Fläche Wald speichert. Gegenüber Photovoltaik beträgt die Ausbeute an elektrischer Energie pro Flächeneinheit etwa das 30-Fache. Sie liefern auch nachts und im Winter unvermindert Energie und sind daher eine perfekte Ergänzung zur Photovoltaik.

Der Errichtung von Windrädern stehen besonders in Bayern allerdings, zusätzlich zu diversen gesetzlichen und administrativen Hürden wie artenschutzrechtliche und imminsionsschutzrechtliche Prüfung sowie langen Genehmigungsverfahren, noch verbreitet große Akzeptanzprobleme im Wege.

Seit 2014 wird der Ausbau der Windkraftnutzung durch die sogenannte 10H-Regel behindert und ist vor allem dadurch mittlerweile fast zum Erliegen gekommen. Für die neuen, besonders leistungsfähigen Windräder von 200-250 m Höhe bedeutet das einen Mindestabstand zu Wohnbebauung von 2-2,5 km, was im Würmtal ein totales Ausschlusskriterium ist. Zwar  können Gemeinden theoretisch über ihre Bauleitplanung auf 3H heruntergehen, aber mit Klagen ist dann regelmäßig zu rechnen, und in Bayern gibt es Organisationen, die das professionell organisieren.

Nun hat sich die bayrische CSU nach andauernden Forderungen des Koalitionspartners und Druck des Bundeswirtschafts- und Klimaministeriums zu Ausnahmen von der 10H-Regel durchgerungen, die den Bau von Windrädern in Planegg theoretisch ermöglichen. Zu den Ausnahmen von dieser Regel sollen u.a. Privatwälder von mindestens 10 ha Größe gehören. Eine Windkraftanlage benötigt ca. ½ ha Grund und einen Zufahrtsweg.

Die folgende Abbildung zeigt, dass es selbst unter der 1 km – Regel nur zwei Flächenfenster gibt, die die Anforderung an den Mindestabstand von Wohnbebauung erfüllen würden. Dies betrifft die Abstände zum Planegger Ortsteil Im Grund sowie zu Wohnhäusern in den Gemeinden Krailling, Neuried und Germering. Im Süden wurde auch das Forsthaus Kasten berücksichtigt, im Nordwesten Gut Streiflach.

Mögliche Standortfenster für Windräder in Planegg, die der 1 km-Regel genügen würden, basierend auf eigener Abstandsmessung nach bestem Wissen und Gewissen.

Selbstverständlich liegt die Errichtung eines Windrades primär im Ermessen des Waldeigners. Der gesamte Wald in Planegg ist in privater Hand.

Es gibt in Deutschland bereits etliche Windräder auf Basis von Bürgermodellen, die hochprofitabel sind und die die Bürger bei der Energiewende mitnehmen. Die Bürgeranlagen nutzen auch der Akzeptanz für Windräder, die erheblich geringer ist als die der Photovoltaik, besonders im Süden Deutschlands. Dank der Profitabilität solcher Anlagen werden für Windkraftanlagen Pachtbeträge geboten, die ein Vielfaches der landwirtschaftlichen Pachtzahlungen betragen.

Es ist zu hoffen, dass auch Planegg in nicht allzu ferner Zukunft Windkraftanlagen bekommen kann, die mit der geplanten Photovoltaikoffensive bestens harmonieren und die Energiewende in der Gemeinde wesentlich vorantreiben würden.

 

Verwandte Artikel