Grünes Würmufer erlebbar machen und Wohnraum bewahren – Ein grüner und sozialer Ansatz!

Unser vor drei Jahren gestellter Antrag im Gemeinderat

https://gruene-planegg.de/2020/07/10/ueberarbeitung-bebauungsplan-nr-16/

hat zu einem ersten Planungsvorschlag der Gemeinde geführt, der im UBV-Ausschuss am 15.05.2023 behandelt wurde. In dem Antrag ging es darum, dass im Rahmen der Bestandsbebauung an der Pasinger und der Bräuhausstraße der Ersatz verfallener oder abgebrannter Häuser durch Gewährung von Baurecht ermöglicht wird, um im Gegenzug Zugeständnisse an die Gemeinde für die Schaffung eines öffentlichen Zugangs zum grünen Würmufer zu erhalten, was ansonsten auf unbestimmte Zeit im entsprechenden Teilbereich der Würm nicht realisierbar wäre.

Der Ausschuss stimmte unserem Antrag mit 7:2 Stimmen zu.

Anders als vereinzelt behauptet, haben wir Grüne uns nicht für eine Bebauung an der Würm eingesetzt, sondern wir wollen im Gegenteil jegliche Bebauung von der Würm fernhalten und das grüne Würmufer auch zwischen Tandlerschlucht und Schwimmbad in einem überschaubaren Zeitrahmen öffentlich zugänglich machen.

Zur konkreten Situation an der Würm im Planegger Ortszentrum:

In der Ortsmitte zwischen der Bahnhofstraße und der Germeringer Straße ist der begrünte Uferstreifen am Ostufer verbreitert. Zwischen Gemeringer Straße und Tandlerschlucht existiert bereits der Torsten-Humbradt-Stürmer-Park mit öffentlichem Würmzugang (T.H.S.-Park, siehe Abbildung)

Der Bebauungsplan Nr. 16 von 1975 für dieses Areal ist ein Ausdruck des Traums, einen durchgehenden Fußweg entlang des Würmufers in Planegg schaffen zu können, idealerweise eingebettet in einen Würmpark. Diesem Traum stehen jedoch Privatgrundstücke, teilweise sogar Wohngebäude am Würmufer entgegen, die wie alle anderen durchweg Bestandsschutz genießen. Der B-Plan Nr. 16 fordert von der Gemeinde, nach und nach all diese Grundstücke zu erwerben und abzureißen. Dies führt im schlimmsten Fall zur Entmietung von Bewohnern.

Wir halten es für den falschen Ansatz, besonders in der heutigen Zeit von Wohnungsknappheit mit Millioneninvestitionen den Abbau von Wohnraum in der Ortsmitte anzustreben, und dies für ein idealisiertes, in diesem Jahrhundert kaum erreichbares Fernziel eines von Wohnbebauung freien Würmparks.

Die Häuser an der Pasinger Straße, die seit vielen Jahrzehnten zum Ortsbild gehören, wirken auch als Abschirmung gegenüber einer sehr verkehrsreichen Straße.

Foto: Pasinger Straße

Der im UBV-Ausschuss vorgelegte Vorschlag für die Entwicklung eines B-Plans für ein Teilgebiet entlang der Straßen sieht die in der folgenden Abbildung mit gelben und orangen Punkten markierten Immobilien für Baurecht vor. Für an der Würm gelegenen, schwarz markierte Gebäude ist kein Baurecht vorgesehen, da sie sich im Bereich des grünen Würmufers befinden.

Die Gastwirtschaften Bräustüberl und Kottmeier am südwestlichen bzw. nordwestlichen Ende des Areals haben Baurecht und stehen nicht zur Disposition.

Die beiden orange markierten Gebäude befinden sich in Gemeindeeigentum und sind von Obdachlosen und sozial Schwachen bewohnt. Gemäß B-Plan hätten sie längst abgerissen werden müssen. Dadurch entsteht eine kritische, angreifbare Rechtssituation.

Indem für die Häuser entlang der beiden Straßen Baurecht im Bestand geschaffen wird, wird auch Rechtssicherheit geschaffen und der Wohnraumbestand wird gesichert. Gleichzeitig hat die Gemeinde dann das Vorkaufsrecht für alle privaten Grünflächen, und sie kann damit die öffentlichen Grünflächen erweitern.

Der neu zu erarbeitende B-Plan betrifft also nur die Bestandsbebauung, ansonsten gilt der alte B-Plan weiter.

Unser Ansatz im Antrag von 2020 ist also grün und sozial.

Auf Grund eines Nachprüfungsantrages muss unser Antrag noch im Plenum behandelt werden.

 

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