Statement zum städtebaulichen Planungskonzept als Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 16

Im Jahr 2020 wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass die in der Vergangenheit nicht stringente Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 16 die Durchsetzung desselben rechtlich angreifbar macht. Um das wertvolle Ziel des Bebauungsplans Nr. 16 zu schützen und zusätzlich Wohnraum im Ortskern auf bereits versiegelten Flächen zu erhalten, haben wir damals den Antrag zur Überarbeitung des B-Plans gestellt. Es war zu keinem Zeitpunkt unsere Intention, weitere Flächen zu versiegeln, schon gar nicht in unmittelbarer Nähe zum Würmufer. Der existierende Park soll selbstverständlich ebenfalls weiterhin bestehen bleiben.

Das nun erarbeitete städtebauliche Planungskonzept erlaubt eine Ersatzbebauung der bereits bestehenden Baukörper, entlang der Pasinger Straße und Bräuhausstraße, und damit den dauerhaften Erhalt von Wohnraum. Im inneren Bereich behält der Bebauungsplan Nr. 16 seine Gültigkeit. Das bedeutet, der weit größere Teil der Fläche, inklusive das unmittelbare Würmufer, soll Grünfläche bleiben und der Öffentlichkeit einen Zugang zur Würm ermöglichen. Zu diesem Zweck behält die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht für die Grünflächen bei.

Zusätzlich zum ursprünglichen Ziel des Bebauungsplans Nr. 16, der Schaffung einer „öffentliche(n) Grünfläche mit dem Nutzungszweck Parkanlage“, plädieren wir dafür die Begehbarkeit in bestimmten Bereichen in dem Areal einzuschränken, um einen geschützten Raum für Tiere und Pflanzen zu schaffen.

Insbesondere der Erhalt der Häuser an der Pasinger Straße schirmt die innenliegende Grünfläche gegen den starken Straßenverkehr und die damit verbundenen Emissionen ab. Das vorgestellte Planungskonzept wird dem dringenden Bedarf nach Wohnraum im Ortskern gerecht und schützt gleichzeitig die wertvollen Grünflächen inklusive des Würmufers.

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Judith Grimme, Dr. Jürgen Peters, Hannah Betz und Bastian Stibbe

 

Foto 1: Pasinger Straße und Foto 2: Bestehender Park

 

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