Ein Würmpark im Ortszentrum: Wunsch 1975, Wirklichkeit 2023 und der Königsweg

Am 29.06.2023 wurde das von der Verwaltung entwickelte Konzept zur Überarbeitung des Bebauungsplans-Plans (B-Plans) Nr. 16 in einem Teilbereich im Plenum behandelt.

Abstimmungsergebnis:
15 Ja     

9 Nein
Antrag angenommen

Unser in der Sitzung gestellte Folgeantrag (siehe vorhergehender Artikel), betraf die Erweiterung der öffentlichen Nutzung (Wege), aber auch die Vereinbarung mit ökologischer Nutzung (Biotop).

Abstimmungsergebnis:
20 Ja     

4 Nein
Antrag angenommen

Die Ziele unseres Antrags von 2020:

Durch Baurecht nur im Bestand entlang der Straße

  • Rechtssicherheit schaffen, Mehrbebauung nach §34 BauGB ausschließen
  • Wohnraum im alten Ortskern erhalten
  • Millionen Kosten für Wohnraumvernichtung vermeiden
  • Grünflächenanteil von 77% erhalten, Gemeindeanteil daran durch Vorkauf vergrößern

 

Unsere Beweggründe mit

  • Der im Würmtal in seiner Rigorosität einmalige B-Plan Nr. 16 (Ziel: langfristig Eliminierung jeglicher Bebauung mit Ausnahme einer Gaststätte) stellt wegen gesetzlichen Bestandsschutzes ein wenig realistisches, idealisiertes Fernziel dar und schafft sozialen Unfrieden durch „stille Enteignung“.
  • Der B-Plan Nr. 16 widerspricht dem im Bürgergutachten dokumentierten Willen zur Ortsentwicklung.
  • In Zeiten von Wohnungsknappheit ist Wohnraumvernichtung nicht zu verantworten.
  • Durch unseren Antrag können die Kosten für den Erwerb von Grundstücken per Vorkaufsrecht auf die Grünflächen im Geltungsbereich des zu schaffenden neuen B-Plans beschränkt werden.
  • Die durch sinnvolle Mittelverwendung eingesparten Millionen bringen, in Erneuerbare Energien investiert, ein Vielfaches mehr für den Klimaschutz als die Entsiegelung von ca. 0,6 ha Grund.
  • Die Möglichkeit für die Gemeinde, einzelne Grundstücke für die Gestaltung der Grünflächen mit Vorkaufsrecht zu erwerben, bleibt unbenommen.
  • Die bestehende Bebauung an der Pasinger Str. gehört zum alten Ortskern und dient auch als Abschirmung gegenüber ca. 11.000 KfZ pro Tag.

Hinzu kommt, dass dass die Gemeinde in rund 50 Jahren bei der Umsetzung des B-Plans Nr. 16 praktisch nicht vorangekommen ist. Zwar konnten einige wenige Grundstücke erworben werden, der Gebäudebestand ist jedoch seit 1975 nahezu unverändert:

 

Dieser Stagnation steht die „stille Enteignung“ von alteingesessenen Eigentümern gegenüber, die seit Inkrafttreten des B-Plans Nr. 16 weitgehend auf Modernisierungen verzichten mussten, weil ihr Haus nun auf Grünland stand und perspektivisch abgerissen werden musste.

Die folgende Abbildung zeigt die Grundstücksgrenzen, die Eigentumssituation und die Auswirkung des zu schaffenden neuen B-Plans auf die Grundstücke.

 

Im vorgelegten Konzept ist Baurecht und damit der langfristige Erhalt von 10 Wohnhäusern vorgesehen, die entlang der Pasinger Straße und der Bräuhausstraße liegen.

Wichtig:

  • Die bestehende Baufläche nimmt nicht zu
  • Es wird keine Mehrversiegelung geben.
  • Drei Wohnhäuser im Innenbereich, die im Überschwemmungsgebiet liegen, erhalten weiterhin kein Baurecht, ebenso diverse Nebengebäude.
  • Alle Grundstücksanteile die jenseits des Geltungsbereichs von B-Plan Nr. 86 liegen, unterliegen dem Vorkaufsrecht der Gemeinde. So können öffentliche Grünflächen bei Verkauf von Grundstücken kostengünstig erweitert werden.

Der nun nach Zustimmung des Gemeinderats zum Konzept der Verwaltung zu entwickelnde Bebauungsplan Nr. 86, wird in Teilbereichen entlang der Straße quasi über den alten B-Plan 16 gelegt und ersetzt ihn an der jeweiligen Stelle. Zusätzlich soll die Verwaltung auch unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte ein Konzept für die Gestaltung der Grünflächen erstellen.

Dies könnte der Königsweg für einen „Würmpark“ im Ortskern sein, weil neben grünen ebenso soziale Aspekte berücksichtigt werden, weil Geldmittel sinnvoll für den Klimaschutz anstatt für die Vernichtung von Wohnraum ausgegeben werden können und weil endlich Rechtssicherheit geschaffen wird.

 

 

Verwandte Artikel