Grüne wollen Kiesabbau stoppen

In Unkenntnis unserer Petition an den Bayerischen Landtag steht die Behauptung im Raum, die Grünen in Planegg würden eine Bebauung auf dem Grünstreifen zwischen Gräfelfing und Martinsried befürworten. Hier finden Sie mehr Informationen zu unserer Petition.

Im Artikel des “HALLO Würmtal” vom 14.02.2018: “Grüne wollen Kiesabbau verhindern” auf den sich die Bürgerinitiative Gruppe 21 bezieht, wird explizit darauf hingewiesen das Bündnis 90/Die Grünen Planegg mit besagter Petition vom 09.01.2018 für den Erhalt des Grünstreifens einsetzten. Obwohl wir Herrn Dr. Stepp, den Urheber dieser Behauptung, mehrmals mit Informationen versorgt und auf seine fehlerhafte Annahme hingewiesen haben, ist er dennoch an einer Richtigstellung auf seiner Website nicht bereit.

Hier unsere Petition im Wortlaut

Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)

Über den geplanten Kiesabbau auf einer 5,8 ha großen Teilfläche des Martinsrieder Feldes (Klostermeiergrube), in der Gemarkung Gräfelfing, Flurnummer 219-226, 226/1, 227, 228, 274, 277/2.
Südwestlich und südöstlich des geplanten Abbaugebietes grenzen die Wohngebiete von Martinsried und Gräfelfing an, östlich eine Gewerbegebiet von Martinsried.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen?

1. Keine Auskiesung auf der beantragten Fläche
2. Überprüfung der Rechtsmäßigkeit des Genehmigungsverfahrens

Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution, richtet sich Ihre Beschwerde?

Gegen des Landratsamt München als Genehmigungsbehörde für besagtes Vorhaben.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte/Beschwerde an:

Die geplante Trockenauskiesung mit anschließender Wiederauffüllung soll auf der Grundlage einer wasserrechtlichen Erlaubnis vom 13.04.1960 stattfinden. Da dort seit dieser Zeit eine intensive Ortsentwicklung von Martinsried stattgefunden hat, würde der geplante Kiesabbau bis an den Rand der Wohn- bzw. der Gewerbebauten heranreichen. Die Belange der dort lebenden Bevölkerung werden bei diesem Vorhaben nicht berücksichtigt.

 

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