Wir haben im vorigen Beitrag
über unseren vor drei Jahren gestellten Antrag zur Überarbeitung des Bebauungsplans Nr. 16 berichtet, dessen Geltungsbereich das Areal Bahnhofstraße/Bräuhausstraße/Germeringer Staße/Pasinger Straße ist.
Der Vollständigkeit halber soll der B-Plan Nr. 16 hier mit seinen wichtigsten Punkten vorgestellt werden.
![](https://gruene-planegg.de/wp-content/uploads/sites/30/2023/06/Beitragsbild-wuerm-2-e1687172518958.png)
Der B-Plan Nr. 16. Mit Ausnahme der Bräustüberl- und Kottmeiergrundstücke ist der gesamte Bereich als Parkfläche festgelegt.
Die Motivation des B-Planes, der 1972 vom Landratsamt genehmigt und 1975 rechtskräftig wurde, wird in der Begründung so definiert:
„Sinn und Zweck des Bebauungsplanes ist es, im Uferbereich der Würm eine die Ortschaft durchziehende Grünanlage als Naherholungsfläche für die Allgemeinheit zu schaffen.“
https://wms1.riwagis.de/planegg_gd_bp/bp-dateien/planegg/planegg_16_0_begruendung.pdf
Den Urhebern des B-Planes Nr. 16 war bewusst, dass dies ein sehr langwieriges Unterfangen sein würde:
„Die Gemeinde ist sich dessen bewusst, dass bei den übrigen Grundstücken, die mit Wohn- und Geschäftshäusern bebaut sind und im Privateigentum stehen (Redaktionelle Anmerkung: Gemeint sind die Grundstücke in der jetzt zur Debatte stehenden Südhälfte des Geltungsbereichs), die Durchführung des Bebauungsplanes einen größeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird.“
https://wms1.riwagis.de/planegg_gd_bp/bp-dateien/planegg/planegg_16_0_begruendung.pdf
![](https://gruene-planegg.de/wp-content/uploads/sites/30/2023/06/Bild-1-neu-fuer-websitbeitrag-neu-wuerm-2-800x411.png)
In der Tat ist in einem halben Jahrhundert in der gewünschten Richtung wenig passiert. Der Baubestand ist praktisch unverändert, wie man am Vergleich der beiden Abbildungen sieht.
Wie im vorigen Beitrag dargelegt, ist das Ziel eines bebauungsfreien Würmareals nicht nur unrealistisch , sondern es widerspricht auch sozialen Belangen.
Das im ersten Zitat definierte Ziel des B-Plans Nr. 16 kann im überhaupt infrage kommenden Bereich von der Tandlerschlucht bis zum Planegger Bad durchaus auch erreicht werden
- mit dem zeitnäheren Erwerb noch nicht im Gemeindeeigentum befindlicher Grünflächen per Vorkaufsrecht, verbunden mit Kostenersparnis gegenüber Grundstückskäufen.
- unter dauerhaftem Erhalt aller derzeit dort existierenden Grünflächen und Erweiterung des Gemeindeeigentums an Grünflächen
- unter Vermeidung von Wohnraumvernichtung
Daher haben wir den Vorschlag der Gemeinde aufgegriffen und eine Überarbeitung des in seiner Rigorosität so nicht mehr zeitgemäßen B-Plans beantragt.
Über eine Weiterverfolgung des Planungsvorschlags der Gemeinde, den wir befürworten, wird demnächst im Gemeinderat beschlossen.
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